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Rechtsanwalt Klaus-Jürgen Teupe bietet im Overledingerland (Ostfriesland) über die rechtliche Beratung hinaus eine weitergehende Begleitung des Schuldners an.

Im Rahmen der insolvenzrechtlichen Beratung werden folgende Leistun-gen erbracht:

    In einem Erstgespräch wird zunächst Ihre Situation mit Ihnen be-sprochen und analysiert.
 
     Aus Ihrer individuellen Situation werden verschiedene Lösungswege aufgezeigt.
 
     Ihre Gläubiger werden angeschrieben und um aktuelle Forderungs-aufstellungen gebeten.
 
    Es folgt eine Prüfung der Forderungsaufstellungen.
 
    Anschließend wird den Gläubigern ein außergerichtlicher Einigungs- vorschlag unterbreitet.
 
     Bei einem Scheitern des Einigungsversuches wird Ihnen die für das gerichtliche Verfahren erforderliche Bescheinigung (§ 305 InsO)         ausgestellt.
 
     Nach Erteilung der Vollmacht für das gerichtliche Verfahren folgt            Ihre Vertretung in dem gerichtlichen Einigungsverfahren und dem      sich etwaig anschließenden Insolvenzverfahren mit Beantragung der Restschuldbefreiung.
 

Darüber hinaus wird Ihnen eine weitergehende Beratung und Betreuung in dem sechsjährigen Insolvenzverfahren und der Vorbereitungsphase an-geboten. Diese kann bestehen in

    der Hilfestellung beim Sortieren, Ordnen und Ergänzen Ihrer Unterlagen (Rechnungen, Mahnungen, Mahn- und Vollstreckungsbescheide);
 
      einer Budgetberatung (Erstellung eines Haushaltsplanes);
 
     der notwendigen Erläuterung von Bescheiden;
 
     der Begleitung zu und Vertretung vor Ämtern und Behörden                   (Landkreis, Gemeinde- oder Stadtverwaltung, Arbeitsagentur, Zentrum für Arbeit u.ä.);
 
    der Vermittlung des Kontakts zu familientherapeutischen Einrichtungen    und zur Suchtberatung;
 
    der Übernahme der Vertretung in Forderungsstreitigkeiten         außerhalb des Insolvenzverfahrens;
 
     der Beratung und Vertretung in familien- und unterhaltsrechtlichen Verfahren sowie
 
     der Beratung und Verteidigung in Strafverfahren.
 

Der Umfang der erforderlichen Begleitung wird mit Ihnen im Einzelfall erörtert und vereinbart.
                                                                                                      
Für Bezieher niedriger Einkommen, Arbeitslose, Auszubildende, Schüler und Studenten, die Anspruch auf Beratungshilfe haben, ist die insolvenzrecht-   liche Beratung kostenfrei. Soweit für die Fertigstellung des Insolvenzantrags oder im Rahmen der über die insolvenzrechtliche Beratung hinausgehenden  Begleitung Kosten anfallen, werden Sie hierüber vorher informiert. Oftmals kommt für eine über die insolvenzrechtliche Beratung hinausgehende Bera- tung oder Vertretung gleichfalls eine Abrechnung der Kosten über die Bera- tungs- oder Prozesskostenhilfe in Betracht.

Das Erstgespräch mit Ihnen ist ebenso wie die allgemeine Hilfestellung beim Sortieren, Ordnen und Ergänzen Ihrer Unterlagen im Rahmen einer insolvenz- rechtlichen Beratung grundsätzlich kostenfrei. Gleiches gilt für die Budgetbe- ratung.
 
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Mittelfristig wird der Aufbau eines Teams aus Schuldnerbegleitern ange-strebt, die über eine aufgrund eines erfüllten Berufslebens ausreichende Le-benserfahrung verfügen, um dem Schuldner in ihrer freien Zeit unentgeltlich praktische Lebenshilfe zur Überwindung und künftigen Vermeidung der Über-  schuldungssituation zu bieten. Ziel dieser Hilfestellung soll sein, das durch die Überschuldungssituation, insbesondere die soziale Ausgrenzung, zumeist er-  heblich beeinträchtigte Selbstbewusstsein des Schuldners zu stärken und ihn zu befähigen, künftig Verlockungen des täglichen Lebens zu unüberlegten      Ausgaben besser zu begegnen.